Doris Fraccalvieri - Testament - Einzeltestament - Testaments - Braunschweig
 

Doris Fraccalvieri - Erbrecht-Urteile
gemeinschaftliches Testament, Umdeutung, Formmangel
Umdeutung eines nichtigen gemeinschaftlichen Testaments

Ehegatten können ein so genanntes gemeinschaftliches Testament errichten. Dazu genügt es, wenn einer der Ehegatten das Testament handschriftlich niederlegt und beide die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig unterzeichnen.

Ein zwischen nicht verheirateten Personen erstelltes gemeinschaftliches Testament ist als solches hingegen unwirksam. Ergibt die Auslegung, dass einer der Verfügenden alle Anordnungen auch dann getroffen hätte, wenn er die Unwirksamkeit des gemeinschaftlichen Testaments gekannt hätte, kann das umgedeutete Einzeltestament uneingeschränkt wirksam sein. Da ein Einzeltestament von dem Verfügenden eigenhändig verfasst werden muss, ist in der Praxis eine Umdeutung in ein formwirksames Einzeltestament allerdings nur bei demjenigen möglich, der den Text des an sich unwirksamen gemeinschaftlichen Testaments eigenhändig geschrieben und unterschrieben hat. Die Einzelverfügung des anderen Beteiligten, der nur seine Unterschrift unter dem Text geleistet hat, ist hingegen formunwirksam.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Braunschweig vom 21.04.2005 2 W 225/04 OLGR Braunschweig 2006, 283
Doris Fraccalvieri OLG Braunschweig
Doris Fraccalvieri 2 W 225/04
 
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