Doris Fraccalvieri - Einkommensteuer - Testamentsvollstreckerhonorar - Testamentsvollstreckers - Erblasser
 

Doris Fraccalvieri - Erbrecht-Urteile
Testamentsvollstreckerhonorar, Einkommensteuer
Testamentsvollstreckerhonorar unterliegt stets nur der Einkommensteuer

Hat der Erblasser das Honorar eines von ihm eingesetzten Testamentsvollstreckers festgesetzt, unterliegt die Vergütung auch dann nur der Einkommensteuer, wenn sie eine angemessene Höhe überschreitet. In einem solchen Fall darf hinsichtlich des überhöhten Anteils nicht noch zusätzlich Erbschaftssteuer erhoben werden.

Doris Fraccalvieri Urteil des BFH vom 02.02.2005 II R 18/03 Pressemitteilung des BFH
Doris Fraccalvieri BFH
Doris Fraccalvieri II R 18/03
 
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