Doris Fraccalvieri - Ersatzerbe - Nacherbe - Testamentsauslegung - Nacherbschaft
 

Doris Fraccalvieri - Erbrecht-Urteile
Testamentsauslegung, Ersatzerbe, Nacherbe
Testamentsauslegung: Ersatz- oder Nacherbschaft

Ist unklar, ob jemand als Ersatzerbe oder als Nacherbe eingesetzt ist, so gilt er im Zweifel als Ersatzerbe (§ 2102 Abs. 2 BGB). Diese Unterscheidung ist insbesondere deshalb wichtig, weil im Falle der Nacherbschaft der Vorerbe nach dem Gesetz zahlreichen Verfügungsbeschränkungen über das Erbe (insbesondere bei Immobilien) unterliegt.

Die Formulierung in dem privatschriftlichen Einzeltestament eines Ehegatten "Sollte meine Frau ebenfalls sterben, so gilt folgendes ..." kann dahingehend ausgelegt werden, dass es sich bei der unter dieser Bedingung erfolgten Zuwendung an ein Kind nur um eine Ersatzerbeneinsetzung, nicht jedoch um eine weitergehende Nacherbenberufung handelt.

Doris Fraccalvieri Beschluss des OLG Hamm vom 11.12.2006 15 W 94/06 OLGR Hamm 2007, 212
Doris Fraccalvieri OLG Hamm
Doris Fraccalvieri 15 W 94/06
 
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