Doris Fraccalvieri - Erblasser - Privattestament - Testament - BayObLG
 

Doris Fraccalvieri - Erbrecht-Urteile
Privattestament, Überschrift, Machinenschrift
Formwirksames Privattestament trotz maschinengeschriebener Überschrift

Ein privatschriftliches Testament ist nur dann formwirksam erstellt, wenn der Text vom Erblasser handschriftlich niedergelegt und eigenhändig unterschrieben ist.

Wurde vom Erblasser lediglich die Überschrift "Testament" mit Schreibmaschine erstellt, so führt dies dann nicht zur Nichtigkeit des ansonsten handschriftlich geschriebenen und unterschriebenen Testaments, wenn der eigenhändig geschriebene Teil als selbstständige Verfügung für sich einen abgeschlossenen Sinn ergibt.

Doris Fraccalvieri Beschluss des BayObLG vom 09.03.2005 1Z BR 112/04 BayObLGR 2005, 419
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Doris Fraccalvieri 1Z BR 112/04
 
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