Doris Fraccalvieri - Pflichtteil - Pflichtteilsklausel - Testament - Erbschaft
 

Doris Fraccalvieri - Erbrecht-Urteile
Pflichtteilsklausel, Berliner Testament, Vorausvermächtnis
Geltendmachung des Pflichtteils nach Versterben beider Elternteile

Ein Ehepaar hatte sich in einem so genannten Berliner Testament gegenseitig als Alleinerben und ihre beiden Söhne als Schlusserben des Letztversterbenden eingesetzt. Zudem enthielt das Testament eine so genannte Pflichtteilsklausel mit dem Wortlaut: "Verlangt nach dem Tod des Erstversterbenden von uns eines unserer Kinder den Pflichtteil, so erhält es auch nach dem Tod des Letztversterbenden von uns nur den Pflichtteil."

Nach dem Tod des Vaters verlangte keiner der beiden Söhne den ihm an sich zustehenden Pflichtteil. Nach dem späteren Tod der Mutter stellte einer der Söhne fest, dass es für ihn wegen eines Vorausvermächtnisses zugunsten seines Bruders günstiger wäre, lediglich den Pflichtteil zu verlangen. Da er die Erbschaft bereits angenommen hatte, blieb ihm zur Verwirklichung dieses Ziels nur die nachträgliche Forderung des Pflichtteils nach dem Tod des vorverstorbenen Vaters.

Hierzu hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass auch nach dem Tod des längstlebenden Ehegatten, nach Annahme der Schlusserbschaft und nach Verjährung des Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Erstverstorbenen die auflösende Bedingung der Pflichtteilsklausel herbeigeführt werden kann. Der Sohn konnte daher von seinem Bruder nachträglich noch den Pflichtteil aus der Erbschaft der Mutter verlangen.

Doris Fraccalvieri Urteil des BGH vom 12.07.2006 IV ZR 298/03 BGHR 2006, 1368 NJW 2006, 3064
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri IV ZR 298/03
 
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