Doris Fraccalvieri - Erbengemeinschaft - Koblenz - Leistung - Forderung
 

Doris Fraccalvieri - Erbrecht-Urteile
Nachlassforderung, Erbengemeinschaft, Erfüllung
Erfüllung einer Nachlassforderung nur bei Leistung an Erbengemeinschaft

Wer eine gegen eine verstorbene Person bestehende Forderung zu erfüllen hat, wird von seiner Verpflichtung nur frei, wenn er an die noch ungeteilte Erbengemeinschaft leistet. Die Erfüllungswirkung tritt hingegen nicht ein, sofern der Schuldner seine Leistung nur an einen Miterben erbringt. Eine Ausnahme kommt nach Treu und Glauben allerdings dann in Betracht, wenn das Verlangen der Zahlung an die Erbengemeinschaft purer Formalismus wäre, weil dies die Teilauseinandersetzung der Erbengemeinschaft nur vorwegnimmt. Dabei muss jedoch feststehen, dass die erbrachte Leistung der dem Empfänger zustehenden Verteilungsquote der Miterben entspricht.

Im Zweifel sollte der Schuldner die Forderung aber stets an die Erbengemeinschaft erbringen und dieser die Aufteilung der Zahlung überlassen.

Doris Fraccalvieri Urteil des OLG Koblenz vom 11.07.2005 12 U 647/04 NJW-Spezial 2006, 14 OLGR Koblenz 2006, 297
Doris Fraccalvieri OLG Koblenz
Doris Fraccalvieri 12 U 647/04
 
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