Doris Fraccalvieri - Erbschaft - Vorstellung - Pflichtteil - Anfechtung
 

Doris Fraccalvieri - Erbrecht-Urteile
Erbschaftsannahme, Anfechtung, Irrtum
Übereilte Erbschaftsannahme kann wegen Irrtums angefochten werden

Unter bestimmten Umständen kann es für einen Erben wirtschaftlich günstiger sein, eine Erbschaft auszuschlagen und sich stattdessen mit dem ihm nach dem Gesetz zustehenden Pflichtteil zu begnügen.

Der Bundesgerichtshof hat in diesem Zusammenhang entschieden, dass die irrige Vorstellung des unter Beschwerungen (z. B. Auflagen und Vermächtnisse) als Alleinerbe eingesetzten Pflichtteilsberechtigten, er dürfe die Erbschaft nicht ausschlagen, um seinen Anspruch auf den Pflichtteil nicht zu verlieren, die Anfechtung einer auf dieser Vorstellung beruhenden Annahme der Erbschaft rechtfertigen kann.

Doris Fraccalvieri Beschluss des BGH vom 05.07.2006 IV ZB 39/05 NJW 2006, 3353 BGHR 2006, 1421
Doris Fraccalvieri BGH
Doris Fraccalvieri IV ZB 39/05
 
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